Kostenübernahme


Nachfolgend finden Sie Informationen über die unterschiedlichen Möglichkeiten:

Privatversicherte und Beihilfe für Beamten

Die Beihilfe sowie die meisten privaten Krankenversicherungen mit Beihilfeergänzungstarif erstatten die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung meist bis zu einem Steigerungssatz von 2,3 (in begründeten Ausnahmefällen bis zum 3,5-fachen Steigerungssatz). Bitte informieren Sie sich über die Erstattungsmodalitäten hierzu im Vorfeld bei Ihrer Beihilfestelle oder Ihrer privaten Krankenversicherung und lassen sich die für eine Psychotherapie erforderlichen Formulare zusenden. Die Differenz zu dem i.d.R. übernommenen 2,3-fachen Satz bei einer Sitzung Verhaltenstherapie (100,55 Euro) und meinem Honorar mit dem 3,5-fachen Satz (153 Euro) beläuft sich auf 52,45 Euro pro Sitzung, welche je nach Vertrag meist selbst zu tragen ist. 

Hintergründe zur Thematik finden Sie hier.

Vor Antritt einer Psychotherapie ist es empfehlenswert Kontakt mit der Krankenversicherung oder der Beihilfe aufzunehmen und folgende Fragen zu klären:
Gibt es eine maximale Sitzungsanzahl pro Jahr?
Wird das Stundenhonorar (3,5 facher Satz nach der GOP) komplett übernommen? Wenn nein, wie hoch ist der Anteil des Stundenhonorars, der übernommen wird?
Muss vor Therapiebeginn eine schriftliche Beantragung erfolgen? Gibt es hierzu bestimmte Formblätter oder Antragsunterlagen?
In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) zusätzlich zu einem ggf. genehmigungspflichtigen Stundenkontingent erstattet?


Freie Heilfürsorge
Die freie Heilfürsorge erhalten Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Beamte im Einsatzdienst der Berufsfeuerwehren und bei Landesfeuerwehrschulen, Beamte, die in Justizvollzugsanstalten beschäftigt sind und Zivildienstleistende, die ihren Dienst innerhalb der Bundesrepublik verrichten.


Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr
Seit einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Zur ersten probatorischen Sitzung muss der Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) vorgelegt werden. Ist nach der Probephase eine Psychotherapie indiziert und gewünscht, wird dies gegenüber dem Truppenarzt veranlasst. Dieser erteilt auf dieser Grundlage einen Behandlungsausweis als Genehmigung der Psychotherapie und Kostenübernahmegenehmigung (zunächst 25 Std.). Falls Sie Soldat der Bundeswehr sind, haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Im Notfall oder per Überweisung des Truppenarztes kann aber anstelle eines Truppenarztes bzw. Standortarztes auch ein niedergelassener Arzt bzw. Psychotherapeut aufgesucht werden.


Selbstzahler
Es besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie als Selbstzahler selbst zu übernehmen. In diesem Fall bleibt die Inanspruchnahme einer Psychotherapie gegenüber Ihrer Krankenkasse vollständig geschützt, da keine Antragsformalitäten erforderlich sind und der Kasse keine Diagnosen mitgeteilt werden. Dies kann sinnvoll sein, wenn in absehbarer Zeit eine Verbeamtung oder der Abschluss z.B. einer Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung angestrebt wird. Die Therapie kann in der Regel ohne Wartezeit sofort beginnen. Weiterhin können Anzahl, Frequenz und Dauer der Sitzungen individuell festgelegt werden und unterliegen keiner Reglementierung. Die Kosten der Therapie können bei der Steuer geltend gemacht werden. Das Honorar richtet sich ebenfalls nach der GOÄ/GOP. Aktuell liegt der Satz für eine Sitzung Verhaltenstherapie 50min. bei 150 Euro (3,5-facher Satz).


Gesetzliche Krankenkassen

Meine psychotherapeutischen Leistungen sind kassenärztlich zugelassen. Das bedeutet für Sie: Alles, was Sie brauchen, ist Ihre Krankenversicherungskarte. Den Kassenantrag zur Kostenübernahme stelle ich für Sie.